Webdesign
Website mieten oder kaufen? Was sich für Sie rechnet
Eine Webseite mieten klingt bequem: kein großer Betrag vorab, eine feste Rate im Monat, um die Technik kümmert sich jemand anderes. Ob sich das für Sie rechnet, hängt an drei Dingen, die selten im Werbetext stehen: der Laufzeit, dem Kleingedruckten zur Kündigung und der Frage, wem die Seite am Ende gehört. Hier rechne ich beide Modelle offen durch.
Von Fabian Wörner · · 11 Min. Lesezeit

Mieten, Abo, Festpreis: die Modelle erklärt
Vorweg, damit Sie den Text richtig einordnen: Ich verkaufe Websites zum Festpreis, kein Abo. Ich habe also ein Interesse. Gerade deshalb rechne ich unten auch die Fälle vor, in denen Mieten günstiger ist. Die meisten Artikel zu diesem Thema stammen von Anbietern, die Miet-Websites verkaufen. Die haben dasselbe Interesse wie ich, nur andersherum.
Hinter „Website mieten“ stecken in der Praxis drei recht verschiedene Dinge:
- Baukasten im Abo. Sie mieten ein Werkzeug und bauen die Seite selbst. Günstig, meist monatlich kündbar, aber Texte, Bilder und Aufbau bleiben bei Ihnen.
- Website-Abo bei einer Agentur. Die Agentur baut die Seite, hostet und pflegt sie. Sie zahlen eine Monatsrate, oft mit Mindestlaufzeit und manchmal mit Einrichtungsgebühr. Häufig bleibt die Technik dabei Eigentum des Anbieters.
- Kauf zum Festpreis. Sie zahlen die Erstellung einmal, die Website gehört Ihnen. Laufend kommen Hosting und Domain dazu, Änderungen und Erweiterungen je nach Vereinbarung.
Bei den Angeboten, die ich mir für diesen Artikel auf den Preisseiten verschiedener Anbieter angesehen habe, reichten die Monatspreise von rund 12 € für einen Baukasten bis rund 200 € für eine betreute Website. Die Mindestlaufzeiten lagen meist zwischen 12 und 36 Monaten, Einrichtungsgebühren bei bis zu rund 200 €. Was eine Website grundsätzlich kostet und wovon der Preis abhängt, steht im Ratgeber Was kostet eine Website?. Hier geht es nur um die Frage: Rate oder Einmalpreis?
Rechnen Sie die Laufzeit mit: 1, 3 und 5 Jahre im Vergleich
Monatsbeträge wirken klein, weil man sie nie zusammenzählt. Machen Sie es trotzdem: Rate mal Monate plus Einrichtung. Die folgende Tabelle zeigt vier Beispiele. Die beiden Mietpakete sind typische Werte, keine bestimmten Anbieter. Die Kaufpreise sind meine Festpreise.
| Beispiel (netto) | nach 1 Jahr | nach 3 Jahren | nach 5 Jahren |
|---|---|---|---|
| Website-Abo mit Betreuung, 199 € im Monat, keine Einrichtung | 2.388 € | 7.164 € | 11.940 € |
| Kleines Mietpaket, 49 € im Monat plus 199 € Einrichtung | 787 € | 1.963 € | 3.139 € |
| Kauf: Firmenwebsite 1.500 € plus Hosting | 1.702 € | 2.105 € | 2.508 € |
| Kauf: Paket Wachstum 2.500 € plus Hosting | 2.702 € | 3.105 € | 3.508 € |
So ist gerechnet: alle Werte netto. Die Hosting-Pauschale von 19,99 € im Monat ist inklusive Umsatzsteuer, netto sind das 16,80 €. Die Domain ist nirgends eingerechnet; im Abo ist sie oft enthalten, beim Kauf kommt sie mit wenigen Euro im Jahr dazu. Wenn Sie keine Vorsteuer abziehen, etwa als Kleinunternehmer, rechnen Sie überall 19 % dazu. Am Verhältnis ändert das nichts.
Drei Dinge fallen auf:
- Das betreute Abo ist nach einem Jahr schon teurer als der Kauf der Firmenwebsite. Nach drei Jahren liegen Sie bei 7.164 €, nach fünf Jahren bei 11.940 €. Wenn Sie dann kündigen, ist die Seite in vielen Verträgen weg.
- Das kleine Mietpaket ist anfangs günstiger. Erst ab etwa Monat 41 kostet es mehr als der Kauf der Firmenwebsite. Wer die Seite nur zwei oder drei Jahre braucht, fährt damit rein rechnerisch besser.
- Der Preis allein sagt wenig. Ein Paket für 49 € im Monat ist selten dieselbe Leistung wie eine individuell gebaute Seite mit Texten. Vergleichen Sie, was Sie für das Geld bekommen, nicht nur die Summe.
Was im Monatsbetrag steckt und was beim Kauf dazukommt
Fair verglichen wird erst, wenn Sie beide Seiten vollständig ansehen. Gute Abos enthalten mehr als Hosting: Updates, Sicherheit, Backups, oft ein Kontingent für Änderungen, manchmal SEO-Leistungen. Das hat einen Wert, und beim Kauf kostet ein Teil davon extra.
- Hosting und Backups fallen bei jedem Modell an. Fragen Sie beim Kauf, was das im Monat kostet und wer sich darum kümmert.
- Änderungen: Klären Sie, ob kleine Änderungen wie neue Öffnungszeiten oder ein neues Foto inklusive sind oder einzeln berechnet werden.
- Erweiterungen wie neue Seiten kosten in beiden Modellen meist extra. Im Abo steigt dann oft die Rate, beim Kauf gibt es einen Preis für die Erweiterung.
- „SEO inklusive“: Fragen Sie, was genau gemacht wird und wie oft. Ein Satz im Angebot ist noch keine Leistung. Lassen Sie sich zeigen, was im letzten Monat für einen anderen Kunden passiert ist.
- Ihre eigene Zeit: Beim Baukasten bauen Sie selbst. Das ist der größte Kostenfaktor, der in keiner Rechnung steht.
Zur Steuer: Ob Raten und Kaufpreis bei Ihnen unterschiedlich behandelt werden, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Für die Frage, welches Modell günstiger ist, ändert das an der Gesamtsumme wenig.
Wem gehört die Website am Ende?
Das ist die wichtigste Frage, und sie hat drei Teile. Eine Website besteht aus der Adresse, den Inhalten und der Technik mit dem Design. Jeder Teil kann jemand anderem gehören.
- Die Domain. Ihre Adresse ist über die Jahre bekannt geworden, steht auf Fahrzeugen, Visitenkarten und in Google. Bei .de-Domains können Sie in der Domainabfrage der Registrierungsstelle DENIC sehen, über welchen Anbieter sie läuft. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie selbst als Inhaber eingetragen sind, nicht die Agentur.
- Die Inhalte. Texte, die Sie geliefert haben, und Ihre eigenen Fotos gehören Ihnen. Schwieriger wird es bei Texten, die der Anbieter geschrieben hat, und bei Bildern aus Bilddatenbanken, deren Lizenz womöglich nur für die Laufzeit gilt.
- Design und Technik. Hier liegt bei Mietmodellen der Haken. Oft bekommen Sie nur ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Nach dem Urheberrecht hängt der Umfang der Rechte davon ab, was vereinbart ist; ist es nicht ausdrücklich geregelt, entscheidet der Zweck des Vertrags (§ 31 Abs. 5 UrhG). Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern lassen Sie es aufschreiben.
Bei mir laufen Website, Domain und alle Zugänge auf Ihren Namen. Das ist kein Entgegenkommen, sondern der Grundgedanke des Festpreises: Sie bezahlen die Website einmal, dann ist es Ihre.
Mindestlaufzeit und Kündigung: was das Gesetz sagt
Viele gehen davon aus, dass Verträge höchstens zwei Jahre laufen dürfen. Das stimmt nur für Verbraucher. Für Betriebe ist die Lage anders, und das wissen viele Selbstständige nicht. Wichtig vorab: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung. Bei einem konkreten Vertrag fragen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
- Für Verbraucher sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei regelmäßigen Leistungen Laufzeiten über zwei Jahre unwirksam. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur erlaubt, wenn der Vertrag danach monatlich kündbar ist, und die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Wer online einen Dauervertrag abschließen kann, muss ihn als Verbraucher auch per Kündigungsbutton beenden können (§ 312k BGB).
- Für Unternehmer gilt § 309 BGB nicht (§ 310 Abs. 1 BGB). Unternehmer ist, wer den Vertrag für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abschließt (§ 14 BGB), also auch Handwerker, Praxen und Freiberufler. Für sie gibt es nur die allgemeine Prüfung, ob eine Klausel unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Laufzeiten von drei Jahren und mehr sind deshalb unter Betrieben nicht automatisch unwirksam.
Zu Website-Verträgen mit fester Laufzeit gibt es zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, die Sie kennen sollten. Im ersten ging es um einen Handwerksbetrieb und einen Vertrag über 36 Monate, in dem eine Firma die Website erstellt, hostet und betreut. Der BGH hat ihn als Werkvertrag eingeordnet (Urteil vom 4. März 2010, III ZR 79/09). Im zweiten hat er entschieden, dass der Kunde einen solchen Vertrag jederzeit kündigen kann, auch wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart ist (Urteil vom 27. Januar 2011, VII ZR 133/10, damals § 649 BGB, heute § 648 BGB).
Das klingt nach einem Ausweg, ist aber nur ein halber. Der Anbieter darf nach einer solchen Kündigung die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich dessen, was er dadurch spart. Wer kündigt, zahlt also oft trotzdem einen großen Teil. Außerdem ist nicht jeder Mietvertrag ein Werkvertrag; wie Ihr Vertrag einzuordnen ist, hängt von seinem Inhalt ab. Die Lehre daraus: Die Laufzeit prüft man vor der Unterschrift, nicht danach.
Anbieterwechsel: was Sie mitnehmen müssen
Ob Sie aus einem Abo aussteigen oder Ihre gekaufte Website zu einem anderen Dienstleister bringen: Ein Wechsel klappt nur, wenn Sie vorher wissen, was alles an der Seite hängt.
- Domain umziehen, nicht löschen. Bei .de-Domains fordert der Inhaber beim bisherigen Anbieter einen Code an, die AuthInfo, und gibt ihn an den neuen weiter. Kündigen Sie die Domain nicht mit einem Löschauftrag. Nach Angaben der DENIC kann eine gelöschte Domain nur innerhalb von 30 Tagen vom früheren Inhaber zurückgeholt werden.
- E-Mail-Postfächer sichern. Sind Ihre Postfächer Teil des Pakets, enden sie mit dem Vertrag. Sichern Sie die Mails und richten Sie die Postfächer neu ein, bevor die Domain umzieht.
- Inhalte exportieren. Texte, Bilder und Formulareinträge. Fragen Sie vorher, in welchem Format Sie sie bekommen und ob das etwas kostet.
- Zugänge auf Ihren Namen. Google-Unternehmensprofil, Search Console, Statistik: Wenn das Konto der Agentur gehört, bitten Sie um Übertragung.
- Alte Adressen weiterleiten. Seiten, die bei Google gut stehen, brauchen eine Weiterleitung auf die neue Adresse. Sonst fangen Sie bei der Sichtbarkeit wieder vorn an. Mehr dazu im Ratgeber Website-Relaunch.
Wann ein Mietmodell trotzdem passt
Mieten ist nicht grundsätzlich die schlechtere Wahl. Es passt, wenn eines davon auf Sie zutrifft:
- Sie brauchen die Seite nur für kurze Zeit, etwa für ein Projekt, eine Testphase oder weil Sie den Betrieb in zwei Jahren übergeben.
- Sie können oder wollen vorab keinen größeren Betrag zahlen und das Angebot ist monatlich kündbar oder hat eine kurze Laufzeit. Dann ist das Risiko klein.
- Sie wollen alles abgeben und nutzen die laufende Betreuung wirklich, also regelmäßige Änderungen, neue Inhalte, Auswertungen. Dann bezahlen Sie mit der Rate eine Leistung und nicht nur die Seite in Raten.
- Sie bauen gern selbst und sind mit einer Vorlage zufrieden. Ein Baukasten für wenige Euro im Monat ist dann die günstigste Lösung.
Wenn keiner dieser Punkte passt und Sie die Website über Jahre nutzen wollen, ist der Kauf in den meisten Fällen günstiger und Sie sind unabhängig.
Was ein fairer Festpreis enthalten sollte
„Festpreis“ heißt nur etwas, wenn auch der Umfang fest ist. Ein faires Festpreisangebot nennt schriftlich:
- wie viele Seiten und welche, und wer die Texte schreibt,
- wann die Website online ist,
- wann Sie zahlen, ob mit Anzahlung, und ob Raten möglich sind,
- was laufend im Monat dazukommt und ob es dafür eine Mindestlaufzeit gibt,
- was Änderungen nach dem Start kosten,
- dass Website, Domain und Zugänge Ihnen gehören.
Bei mir sieht das so aus: Die Firmenwebsite kostet 1.500 € und ist in 14 Tagen online, das Paket Wachstum mit eigenen Seiten für Ihr Einzugsgebiet kostet 2.500 € und ist in 21 Tagen online. Beides als Festpreis netto zuzüglich Umsatzsteuer, die Texte schreibe ich. Sie zahlen erst, wenn Ihnen der Entwurf gefällt, ohne Anzahlung; auf Wunsch vereinbaren wir schriftlich Raten. Laufend kommen nur 19,99 € im Monat inklusive Umsatzsteuer für Hosting und Backups dazu, kein Abo und keine Mindestlaufzeit. Die Domain gebe ich zum Einkaufspreis weiter. Änderungen sind in den ersten 6 Monaten kostenlos, für Erweiterungen nenne ich vorher einen festen Preis. Alle Details stehen auf der Seite Webdesign.
Checkliste: Das prüfen Sie vor der Unterschrift
Legen Sie diese Liste neben Ihr Angebot, egal ob Miete oder Kauf:
- Gesamtkosten über die Mindestlaufzeit und über fünf Jahre, inklusive Einrichtung.
- Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und ob sich der Vertrag automatisch verlängert, und um wie lange.
- Ob der Preis netto oder brutto ist und ob die Rate steigen darf.
- Wer als Inhaber der Domain eingetragen ist.
- Was nach Vertragsende mit Design, Technik und Inhalten passiert, schriftlich.
- Ob und in welchem Format Sie Ihre Inhalte exportieren können, und was das kostet.
- Was mit Ihren E-Mail-Postfächern passiert, wenn der Vertrag endet.
- Welche Änderungen inklusive sind und was darüber hinaus kostet.
- Was genau mit „SEO“ oder „Betreuung“ gemeint ist, in Leistungen und nicht in Schlagworten.
- Wo die Website gehostet wird und wer Ihr Ansprechpartner ist.
Wenn ein Anbieter einen dieser Punkte nicht schriftlich beantworten will, ist das auch eine Antwort.
Fazit
Ob Sie eine Website mieten oder kaufen sollten, entscheidet sich an der Laufzeit. Für ein, zwei Jahre kann ein kleines Mietpaket günstiger sein. Wer die Seite über viele Jahre nutzt, zahlt im Abo oft ein Mehrfaches und besitzt am Ende trotzdem nichts. Rechnen Sie deshalb immer die Gesamtsumme aus, prüfen Sie Laufzeit und Kündigung vor der Unterschrift und lassen Sie sich schriftlich geben, dass Domain, Inhalte und Design Ihnen gehören. Als Betrieb schützt Sie die Zwei-Jahres-Grenze für Verbraucher nicht.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Webseite zu mieten?
Auf den Preisseiten, die ich mir angesehen habe, reichten die Monatspreise von rund 12 € für einen Baukasten bis rund 200 € für eine betreute Website, oft mit Einrichtungsgebühr und Mindestlaufzeiten zwischen 12 und 36 Monaten. Rechnen Sie immer die Rate mal Laufzeit plus Einrichtung.
Ist es günstiger, eine Website zu mieten oder zu kaufen?
Kurzfristig kann Mieten günstiger sein, langfristig meist der Kauf. Ein Abo für 199 € im Monat kostet nach drei Jahren 7.164 € netto. Die Firmenwebsite bei Fabian Studio kostet 1.500 € netto als Festpreis, laufend kommen 19,99 € im Monat inkl. USt. für Hosting und Backups dazu.
Kann ich einen Website-Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass ein Vertrag über Erstellung und Betreuung einer Website als Werkvertrag jederzeit kündbar ist, auch mit Mindestlaufzeit. Der Anbieter darf dann aber die vereinbarte Vergütung abzüglich seiner Ersparnis verlangen. Ob das auf Ihren Vertrag passt, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Gilt die Zwei-Jahres-Grenze für Laufzeiten auch für mein Unternehmen?
Nein. Die Grenze in § 309 Nr. 9 BGB gilt für Verträge mit Verbrauchern. Gegenüber Unternehmern, also auch Handwerkern, Praxen und Selbstständigen, findet § 309 BGB keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 BGB). Längere Laufzeiten sind dort nur unwirksam, wenn sie unangemessen benachteiligen.
Gehört mir die Domain, wenn ich eine Website miete?
Das hängt vom Vertrag ab. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie als Inhaber eingetragen sind. Bei einem Wechsel fordern Sie beim bisherigen Anbieter die AuthInfo an und kündigen die Domain nicht mit Löschauftrag.
Ist eine Website bei Fabian Studio ein Abo?
Nein. Sie zahlen einen Festpreis, die Website, die Domain und alle Zugänge laufen auf Ihren Namen, und es gibt keine Mindestlaufzeit. Laufend fallen nur 19,99 € im Monat inkl. USt. für Hosting und Backups an.
Quellen
Stand der Recherche:
- Bundesministerium der Justiz: § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
- Bundesministerium der Justiz: § 310 BGB: Anwendungsbereich
- Bundesministerium der Justiz: § 14 BGB: Unternehmer
- Bundesministerium der Justiz: § 307 BGB: Inhaltskontrolle
- Bundesministerium der Justiz: § 648 BGB: Kündigungsrecht des Bestellers
- Bundesministerium der Justiz: § 312k BGB: Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bundesministerium der Justiz: § 31 UrhG: Einräumung von Nutzungsrechten
- Prof. Dr. Stephan Lorenz, LMU München: BGH, Urteil vom 4. März 2010, III ZR 79/09 (Internet-System-Vertrag)
- Prof. Dr. Stephan Lorenz, LMU München: BGH, Urteil vom 27. Januar 2011, VII ZR 133/10 (Kündigung, Vergütung)
- DENIC eG: FAQs für Domaininhaber